DEFINITION

Die Eigenkontrolle, das sind alle durch den Anbieter umgesetzten Maßnahmen, die darauf abzielen:
- die Rechtsvorschriften für die Lebensmittelsicherheit einzuhalten;
- die Rechtsvorschriften für die Qualität von Produkten einzuhalten, für die die FASNK zuständig ist;
- Die Rechtsvorschriften für die Rückverfolgbarkeit einzuhalten
und die tatsächliche Befolgung dieser Vorschriften zu überwachen.
Dies während allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und der Verteilung.
- Business to Business (B2C) Sektor: Handbücher zur Eigenkontrolle
- Sie haben Interesse sich das Handbuch der Eigenkontrolle anzuschaffen?Ein Klick auf den Sektor, zu dem Sie gehören auf folgendem Link "Passende Hilfsmittel für die Eigenkontrolle""
SEK, GHP et HACCP
Als in der Nahrungsmittelkette aktiver Anbieter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ein System zur Eigenkontrolle (SEK) zu besitzen. Für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln ist im SEK die Gute Hygienepraxis (GHP) erläutert, welche auf den HACCP-Prinzipien (Hazard Analysis and Critical Control Points). aufgebaut werden muss. In der Primärproduktion basiert das System zur Eigenkontrolle auf der Einhaltung der Hygieneanforderungen und der Führung von den erforderlichen Registern.
ZIEL
Das Hauptziel eines Systems zur Eigenkontrolle besteht darin, auf machbare und sinnvolle Weise alle potentiellen Gefahren zu beherrschen, die im Ablauf von Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb auftreten können.
Auf dieser Seite werden alle nützlichen Informationen im Rahmen der Eigenkontrolle, der Gesetzgebung in der Phase der Validierung des Eigenkontrollsystems erläutert.
Gesetzgebung, Rückverfolgbarkeit, Meldepflicht, Lockerungen, Handbücher, Validierung des SEK, Export und SBP
Gesetzgebung
Die Eigenkontrolle ist einer der Eckpfeiler der FASNK Politik. Sowohl die belgische als auch die europäische Gesetzgebung ziehen die Anbieter der Nahrungsmittelkette deutlich in die Verantwortung bezüglich Ihrer Rolle in Sachen Lebensmittelsicherheit.
Rückverfolgbarkeit
Wie konkret die Rückverfolgbarkeit Ihrer Produkte gewährleisten? Ein in der Nahrungsmittelkette tätiger Anbieter muss in der Lage sein, ein Produkt unter seiner Verantwortung über alle Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung zurückverfolgen können.
Meldepflicht
Jeder Betreiber muss unverzüglich die FASNK benachrichtigen, wenn er erachtet oder Gründe hat zu glauben, dass ein Produkt, das er eingeführt, produziert, angebaut, gezüchtet, verarbeitet, hergestellt oder verteilt hat, möglicherweise schädlich für die Gesundheit von Mensch, Tieren oder Pflanzen sein kann.
Haben Sie Anrecht auf Lockerungen?
Diese Webseite informiert über die zu erfüllenden Bedingungen, um von Lockerungen in Bezug auf die Eigenkontrolle und die Rückverfolgbarkeit profitieren zu können.
Handbücher zur Eigenkontrolle
Denken Sie daran, ein System zur Eigenkontrolle zu haben, ist eine Verpflichtung. Die von den sektoriellen Vereinigungen verfassten und durch die FASNK gutgeheißenen nach einer eingehenden Prüfung genehmigten Handbücher, werden mit den Ziel zur Verfügung gestellt:
- den Anbietern dabei zu helfen, ihr Eigenkontrollsystem auszuarbeiten und
- als Prüfstandard für Zertifizierungsorganismen zu gelten, die Audits im Rahmen der Validierung der Systeme zur Eigenkontrolle durchführen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Eigenkontrollhandbücher in Anwendung des Art. XI.165 ff. des Wirtschaftsgesetzbuches dem Urheberrecht unterliegen könne.
Wie und warum Ihr System zur Eigenkontrolle validieren lassen?
Falls ein Anbieter ein gutgeheißenes sektorielles Handbuch verwendet, kann er sein System zur Eigenkontrolle durch eine unabhängige und zu diesem Zweck akkreditierte Zertifizierungsstelle (OCI) validieren lassen, aber er kann es ebenfalls durch die FASNK validieren lassen, falls erwünscht.
Wenn der Anbieter jedoch Teil eines Sektors ist, für den es kein gutgeheißenes sektorielles Handbuch gibt (z.B. Zuckerindustrie) und er sein Eigenkontrollsystem validieren lassen möchte, wird er keine andere Wahl haben, als durch die FASNK geprüft zu werden. Die Validierung der Systeme zur Eigenkontrolle ist für Belgien spezifisch und führt zu Vorteilen.
Eigenkontrolle und Export
Wie ein System zur Eigenkontrolle im Rahmen der Ausfuhr in Drittländer validieren lassen?
Eine Frage?
Die am häufigsten gestellten Fragen werden in unseren FAQ aufgeführt (Frequently Asked Questions).
- FAQ - Eigenkontrolle (PDF) (23/01/2025)
- FAQ - Handbücher Eigenkontrolle B2C (FR)
Nützliche Links
- Rundschreiben über einen Plan zur Stromabschaltung: das Rundschreiben zielt darauf ab, die erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben, die bei Ausfällen in der Stromzufuhr zu treffen sind, um keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit von Lebensmitteln zu haben
- Genehmigte Desinfektionsprodukte (Biozide)
- Wasserqualität im Lebensmittelsektor